Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Versicherer, Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer gleichermaßen bei rechtlichen Fragen des privaten Versicherungsrechts.

Unsere Beratungsleistung umfasst rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung des Versicherungsvertrages sowie dessen Wirksamkeit und die Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, einschließlich rechtlicher Probleme bei der Regulierung eines Versicherungsfalls.

Hierzu gehören insbesondere die Vertretung im Zusammenhang mit Fragen zur Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Kasko- und Haftpflichtversicherung, Restschuldversicherung, private Unfallversicherung, private Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung (BUZ, sBU, LV), private Krankenversicherung (pKV), D&O- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, Vertrauensschadenversicherung, vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung, Unterversicherung, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, Sachverständigen-Verfahren, Kündigung, Anfechtung, Leistungsfreiheit des VR, Kürzung durch den VR etc.

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