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Familienrecht

  • Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 09.03.2022 -XII ZB 233/21- können nun auch Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen einer selbst genutzten Immobilie beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden. Bislang konnten beim Kindesunterhalt nur die entsprechenden Zinszahlungen angesetzt weiterlesen

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