Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 veröffentlicht

Warum ist die Düsseldorfer Tabelle wichtig?

Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt in Deutschland. Sie enthält Richtwerte für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts für minderjährige und volljährige Kinder. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwendet.

In der Tabelle sind die monatlichen Unterhaltsbeträge für jedes Kind angegeben, gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.

Die Düsseldorfer Tabelle ist wichtig, weil sie eine einheitliche Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland schafft. Sie dient als Orientierungshilfe für Gerichte, Eltern und andere Beteiligte in Unterhaltsstreitigkeiten.

Welche Beträge sind neu?

Mit der Änderung wurden viele Beträge angepasst, so zum Beispiel der Mindestunterhalt und die Selbstbehalte.

Ab dem 01.01.2024 sind folgende Mindestunterhaltsbeträge maßgeblich, von denen bei Minderjährigen in der Regel das hälftige Kindergeld abzuziehen ist:

In der ersten Altersstufe: 480 €
In der zweiten Altersstufe: 551 €
In der dritten Altersstufe: 645 €

Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle führt nicht „automatisch“ zur Anpassung der Unterhaltsbeträge. Sie müssen sich also darum kümmern!

Ob es bei Ihnen Änderungsbedarf gibt und was Sie zur Anpassung tun müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell – vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

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