Verschärfter Bußgeldkatalog

Temposünder und Falschparker müssen bald tiefer in die Tasche greifen

Die verschärften Bußgeldregeln lagen wegen eines Formfehlers lange Zeit auf Eis. Jedoch ist es jetzt soweit: Ab dem 10.11.2021 müssen Temposünder und Falschparker tiefer in die Tasche grei-fen.

Der neue Bußgeldkatalog sieht insbesondere härtere Strafen vor

  • Tempolimits nicht eingehalten werden
  • in zweiter Reihe falsch geparkt oder gehalten wird
  • keine Rettungsgasse gebildet wird.

Für Temposünder wird es merklich teurer: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 km/h bis 20 km/h werden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Wer innerhalb geschlosse-ner Ortschaften zu schnell unterwegs ist, muss nunmehr 70,00 € statt 35,00 € zahlen. Außerorts wird zu schnelles Fahren mit 60,00 € statt bisher 30,00 € sanktioniert. Jedoch gibt es Punkte in Flensburg weiterhin erst dann, wenn die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten wur-de.

Härter wird es Raser treffen. Wer beispielsweise mit 91 km/h statt erlaubten 50 km/h innerorts er-wischt wird, muss mit einer Geldbuße von 400,00 € statt bisher 200,00 € rechnen. Die Fahrverbots-grenzen bleiben jedoch unverändert.

Schon aktuell droht Autofahrern bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 31 km/h inner-orts und 41 km/h außerorts, oder wenn wiederholt die Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h über-schritten wird, ein Fahrverbot.

Auch Falschparker müssen mit höheren Bußgeldern rechnen.

Das Abstellen des Fahrzeugs im Hal-te- oder Parkverbot wird in Zukunft mit 25,00 € statt 15,00 € sanktioniert. Das Blockieren von Feu-erwehrzufahrten wird, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, künftig mit 100,00 € und einem Punkt geahndet. Einen Punkt bekommt auch derjenige, der Geh- und Radwege länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 80,00 €.

Da insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger von dem neuen Regelwerk besser geschützt werden sollen, zahlen Falschparker die beispielsweise Radfahrer durch das Zuparken eines Radweges be-hindern künftig 80,00 € und bekommen zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reiher wird mit Geldbußen bis 110,00 € belegt. Bei schweren Verstö-ßen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen. Das gilt bei-spielsweise dann, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Gleiches gilt wenn eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Ein weiteres wichtiges Thema der StVO-Novelle ist die Rettungsgasse.

Wer diese nicht ordnungs-gemäß bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200,00 € und 320,00 € und auch einem Fahrver-bot rechnen. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, um schneller vorwärts zu kommen, kassiert er ein Bußgeld von 240,00 €, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Bei Fragen, oder wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Experten im Verkehrsrecht.

Wir sind immer für Sie da!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
damit wir Ihnen helfen können.