Promillegrenze beim E-Scooter

Welche Promillegrenze gilt?

Betrunken mit dem E-Scooter fahren, ist keine gute Idee, da auch hier die Promillegrenzen wie beim Fahren mit dem Auto gelten.

Bei Fahranfängern und Fahren bis 21 Jahren gilt auch beim E-Scooter die Promillegrenze von 0,0. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeld von 500,00 € und ein Monat Fahrverbot nach sich zieht. Ab 1,1 Promille liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann folgt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Wird bei dieser Trunkenheitsfahrt eine andere Per-son verletzt oder eine andere Sache (beispielsweise ein Auto) beschädigt, liegt sogar eine Gefähr-dung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) vor.

Entziehung der Fahrerlaubnis?

Zwischen den Gerichten ist umstritten, ob bei einer alkoholisierten Fahrt mit dem E-Scooter auch die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Gerichte, insbesondere im süddeutschen Raum (Bayern und Ba-den-Württemberg) sind der Auffassung, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Andere Gerichte beurteilen eine solche Fahrt eher als vergleichbar zu einer alkoholisierten Fahrt mit einem Fahrrad.

Daher liegt hier die entscheidende Aufgabe der Verteidigung, gegenüber dem jeweiligen Gericht deutlich zu machen, warum im Einzelfall eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist.

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