Presseerklärung der Verteidigung v. 05. Mai 2025
Beim Schwurgericht am Landgericht Ulm beginnt am 27.05.2025 ein Verfahren gegen meine Mandantin wegen des Vorwurfs des Mordes (Aktenzeiche 3 Ks 11 Js 24626/24).
Ihr wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2024 in Göppingen einen Mann stranguliert und mit einem Messer getötet zu haben.
Die Verteidigung möchte einige wesentliche Punkte in diesem Fall herausstellen.
Unsere Mandantin hat die ihr vorgeworfene Tat gestanden, jedoch ist die Frage ihrer Schuldfähigkeit von zentraler Bedeutung für die rechtliche Bewertung des Falls. Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt unter einer schweren psychischen Beeinträchtigung stand und möglicherweise im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB gehandelt hat. Ihre Vergangenheit, geprägt von traumatischen Erlebnissen, hat sie in eine psychische Lage versetzt, die ihre Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflusst haben könnte.
Die Beweisaufnahme wird sich daher zentral mit dieser Fragestellung befassen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Umstände, die zu dieser Tat geführt haben, objektiv und fachlich fundiert untersucht werden. Die Verteidigung wird alles daran setzen, dass die psychologischen und psychiatrischen Aspekte in diesem Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
Wir möchten betonen, dass ihre Handlungen möglicherweise Ausdruck einer tiefen inneren Zerrissenheit und psychiatrischen Erkrankung waren. Die Frage der Schuldfähigkeit ist daher nicht nur für die rechtliche Bewertung, sondern auch für die Wahrung der Gerechtigkeit von zentraler Bedeutung.
Wir appellieren an die Öffentlichkeit und die Medien, die laufenden Ermittlungen und die bevorstehende Begutachtung abzuwarten, bevor vorschnelle Urteile gefällt werden.
Unsere Mandantin hat Anspruch auf ein faires Verfahren, in dem alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Christina Seng-Roth
Verteidigerin