Neuregelung für Winterreifen

Reifen mit „M+S“ – Symbol gelten nicht mehr als wintertauglich

Seit Oktober 2024 sind als Winterreifen nur noch Modelle mit einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke zulässig. Die Reifen, die mit dem „M+S“ – Symbol ausgestattet sind, sind als Winterreifen nicht mehr zulässig. Ein Verstoß gegen diese Regelung löst ein Bußgeld von mindestens € 60,00 aus. Zudem zieht ein Verstoß die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich.

Keine generelle Winterreifenpflicht

Zwar gilt in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen (wie bei Glatteis, Schneeglätte und Schneematsch) darf allerdings nur mit Winterreifen, die mit einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke ausgestattet sind, gefahren werden.

Winterreifenpflicht bei Anhängern?

Anders als bei einem PKW besteht für einen Anhänger keine Winterreifenpflicht. Jedoch können Anhänger bei Straßenglätte und Schneematsch schnell ins Rutschen geraten. Allwetterreifen mit dem „M+S“- Symbol können jedoch über das ganze Jahr über zum Einsatz auf der Straße bei einem Anhänger geeignet sein. Eine optimale Haftung auch bei winterlichen Straßenverhältnissen bietet jedoch nur ein Winterreifen für den Anhänger.

 

Wir sind immer für Sie da!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
damit wir Ihnen helfen können.