Führerscheinentzug bei Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und Unfallschaden?

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter?

Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sind derzeit ein Dauerbrenner. In einem aktuellen Urteil vom 02.11.2023 hat das Amtsgericht Dortmund (Az. 729 Ds 124 Js 946/23) zu dieser Frage Stellung genommen. Der Angeklagte war nachts mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,12 Promille mit einem E-Scooter unterwegs. Dabei hat er einen Pkw beschädigt. Der Schaden des Pkw belief sich auf rund € 2.200,00. Das Amtsgericht Dortmund hat zwar bekräftigt, dass in Fällen folgenloser nächtlicher Trunkenheitsfahrt mit E-Scootern eine Regelfahrerlaubnisentziehung nicht angezeigt ist. Anders sei aber dann zu entscheiden, wenn bei solcher einer Trunkenheitsfahrt ein erheblicher Schadeneintritt vorliegt.

Kommt es also bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter zu einem beträchtlichen Fremdschaden, droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Weitere Entscheidungen hierzu.

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 30.11.2023; Az 1 ORs33/23 entschieden, dass für Führer eines als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnenden E-Scooters zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit jedenfalls der für Fahrradfahrer geltende BAK-Grenzwert (1,6 Promille) herangezogen werden kann. Das OLG Dresden geht mit Urteil vom 04.11.2023; Az 1 OLG 21 Ss 297/22 davon aus, dass sich derjenige, der sich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr strafbar macht, weil er mit einem E-Scooter unterwegs ist, grundsätzlich der Anwendungsbereich des § 69 StGB eröffnet ist, so dass die Vermutungsregelung dahingehend greift, dass er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ist. Folge ist, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

Ein Abweichen von der Regelvermutung komme nur bei besonderen Umständen des Einzelfalls in Betracht. Diese können entweder in der Tat, in der Persönlichkeit des Täters oder dem Nachtatverhalten liegen (so BayOLG Beschluss vom 24.07.2020, Az 205 StRR 216/20).

Sollte Ihnen daher der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gemacht werden und die Entziehung der Fahrerlaubnis drohenbzw. angeordnet sein, lohnt es sich auf jeden Fall, die Einzelheiten herauszuarbeiten, um idealerweise eine Entziehung der Fahrerlaubnis, die weitreichende Konsequenzen haben kann, zu vermeiden.

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