Elternbeirat ist bei Sägearbeiten für den Weihnachtsbasar unfallversichert

Schutz in der Unfallversicherung auch auf dem Privatgrundstück

Ein Mitglied des Kindergartens – Elternbeirats ist bei Sägearbeiten für den Weihnachtsbasar in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert, auch wenn diese Tätigkeit auf seinem Privatgrundstück stattfindet.

Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel mit Urteil vom 05.12.2023 (Aktenzeichen B 2 U 10/21) entschieden:

Der Kläger war Mitglied im Elternbeirat eines kommunalen Kindergartens. Der Elternbeirat bat den Kläger, für den jährlich stattfindenden Weihnachtsmarkt des Kindergartens Baumscheiben zu beschaffen und zurecht zu schneiden, damit diese dann auf dem Weihnachtsbasar verkauft werden können. Der Kläger nahm die Sägearbeiten auf seinem privaten Grundstück vor und verletzte sich hierbei schwer.

Anerkennung als Arbeitsunfall

Es stellte sich die Frage, ob der Unfall als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Sozialgesetzbuch VII) anzuerkennen ist.

Dies hat das Bundessozialgericht – entgegen der Auffassung der Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft und entgegen der Auffassung der vorangegangenen gerichtlichen Instanzen – bejaht:

Das Bundessozialgericht hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass sich der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten für die Einrichtung erstreckt.

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