Werkvertragsrecht: Von der Planung bis zur mangelfreien Abnahme
Ob Bauvorhaben oder Handwerksleistungen: Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Doch was passiert, wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht oder die Zahlung ausbleibt? Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Werkvertragsrechts und sorgen für rechtliche Klarheit zwischen den Vertragsparteien.
Unsere Schwerpunkte im Werkvertragsrecht:
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt oder Schadensersatz, sorgen für eine klare rechtliche Positionierung, begleiten Sie bei der Beweissicherung und führen Ihre Projekte zu einem rechtlich fundierten Abschluss.
Prävention statt Prozess
Besonders im Werkvertragsrecht lassen sich langwierige Gerichtsprozesse oft durch eine frühzeitige rechtliche Weichenstellung vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu minimieren und Ihre Projekte rechtssicher zum Abschluss zu bringen.
