Werkvertragsrecht

Bei den meisten Handwerkerleistungen spielt das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB) eine große Rolle. Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen vertraglichen Fragen hierzu, z.B. über wichtige Inhalte des Werkvertrags, über Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag, über Mängelbeseitigung, über Verjährungsfragen etc. pp. Dabei haben wir auch ein Augenmerk auf die seit dem 01.01.2018 ins Blickfeld geratene Möglichkeit des Widerrufs von Verbraucherbauverträgen und sonstigen Bau- / Werkverträgen.

Zudem helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mehrvergütungsansprüchen (Nachtragsforderungen), wenn – wie so oft – anders gebaut wurde, als zunächst gedacht.

Wir sind immer für Sie da!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
damit wir Ihnen helfen können.