Eltern erben Facebook-Konto des toten Kindes
Der BGH hat mit Entscheidung vom 12.07.2018 wie folgt entschieden:
„Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk (hier: Facebook) geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über. Infolgedessen haben diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte.“
Im Ergebnis hat der BGH damit der erbrechtlichen Lösung der Frage den Vorzug vor dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Kontoberechtigten gegeben.